Eierlikör gehört bei uns in der Familie zu Weihnachten wie der Baum. Ich trinke ihn seit einigen Jahren nicht mehr, der Rest der Familie schon. Umso genauer habe ich verfolgt, was am 16. September 2026 am Oberlandesgericht Schleswig passiert ist: Ein veganer Likör aus Henstedt-Ulzburg, also praktisch vor meiner Hamburger Haustür, darf weiterhin „Likör ohne Ei“ heißen.

Worum ging es in dem Verfahren?

Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie hatte den Hersteller verklagt. Sein Argument: Der Name spiele unzulässig auf „Eierlikör“ an, und diese Bezeichnung ist in der EU-Spirituosenverordnung geschützt. Schon das Landgericht Kiel hatte im Oktober 2025 zugunsten des Herstellers entschieden. Das OLG Schleswig hat das Urteil jetzt im Kern bestätigt (Az. 6 U 49/25).

Die Begründung finde ich bemerkenswert: Der Name „Likör ohne Ei“ enthält die geschützte Bezeichnung nicht und spielt auch nicht unzulässig darauf an. Dass viele Menschen beim Anblick der gelben, cremigen Flüssigkeit an Eierlikör denken, liegt laut Gericht am Gesamtbild des Produkts, nicht am Namen. Eine Grenze zieht das Gericht trotzdem: In der Werbung darf das Wort „Eierlikör“ nicht auftauchen, auch nicht als „Alternative zu Eierlikör“.

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Das OLG hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, weil die Auslegung der Spirituosenverordnung für viele weitere Fälle wichtig ist.

Warum betrifft das mehr als einen Likör?

Weil es um die Grundfrage geht, wie pflanzliche Alternativen heißen dürfen. Bei Pflanzendrinks ist „Milch“ seit Jahren verboten, in meinem Pflanzenmilch-Vergleich steht deshalb überall „Drink“. Bei veganem Käse ist es ähnlich. Und auf EU-Ebene wurde im März 2026 ein Kompromiss ausgehandelt, nach dem „Veggie-Burger“ und „Tofu-Wurst“ erlaubt bleiben, Tierarten und Teilstücke wie „Speck“ oder „Kotelett“ für pflanzliche Produkte aber gesperrt werden sollen. Formell beschlossen ist das noch nicht.

Das Schleswiger Urteil zeigt eine Richtung: Wer ehrlich sagt, was nicht drin ist, darf das auch im Namen tun.

Was heißt das für dich?

Im Regal ändert sich erst einmal nichts. Der Likör bleibt erhältlich, solange der BGH nichts anderes sagt. Für dich als Käufer ist der eigentliche Punkt ein anderer: Namen wie „ohne Ei“, „Drink“ oder „Alternative“ sind keine Marketingfloskeln, sondern oft juristisch erzwungen. Achte deshalb weniger auf den Produktnamen und mehr auf Zutatenliste und Siegel. Was die einzelnen Kennzeichnungen bedeuten, erkläre ich unter Vegane Labels und Siegel, und ob Ersatzprodukte überhaupt in einen guten Ernährungsalltag passen, unter Sind Ersatzprodukte gesund?.

Und Weihnachten? Ich werde den Likör ohne Ei einfach mal mitbringen. Ob meine Familie den Unterschied schmeckt, berichte ich dann.